AVGS nach §45 Abs.1 Satz 1 Nr.1
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Arbeitsuchende unter bestimmten individuellen Voraussetzungen, sich eigenständig eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme zu suchen – analog zum Bildungsgutschein. Meist handelt es sich hierbei um Coaching-Angebote.
Sie haben einen Aktivierungs – und Vermittlungsgutschein? Dann finden Sie jetzt die Maßnahme, die den Vorgaben entspricht. Etwas weiter unten finden Sie die dazu passenden Angebote.
Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter: