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Im Mittelpunkt der Unternehmen
steht der Mensch.

"MITARBEITERGESPRÄCHE ERFOLGREICH FÜHREN"

3EFFEKT SEMINARE IN HAMBURG

Mitarbeitergespräche sind Führungsaufgaben und daher nicht delegierbar. Allenfalls können Teile der Gesprächsvorbereitungen, wie z. B. das Zusammentragen und Aufbereiten von Informationen oder das Organisieren von Besprechungsräumen, von anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden. Damit ein Mitarbeitergespräch erfolgreich verläuft, bedarf es einer angemessenen Vorbereitung. Wo soll das Gespräch stattfinden? Wie lange soll es dauern? Welche Ziele sollen erreicht werden? Was ist der Gesprächspartner für ein Mensch?

 

Zum Jahresende müssen Führungskräfte in vielen Unternehmen wieder Mitarbeitergespräche führen. Fachspezifische und grundlegende Information zur Vorbereitung, nützliche Regeln für das Mitarbeitergespräch sowie einen Leitfaden zur Gesprächsführung erfahren Sie in diesem Seminar.

UNSER ANGEBOT

 

 Durchführungsgarantie
 Fachspezifisches Wissen
 Langjährige Erfahrung
 Breite Fachexpertise
 Professionelle Coaches

 


Preis inkl. MwSt / 2 Tage p.P.
3Effekt AVGS Coaching in Hamburg

In unserem Seminar „Mitarbeiter erfolgreich führen“ erhalten Sie ein sehr spezifisches und umfangreiches Wissen und einen in der Praxis erprobten Tool- und Methodenkoffer.

 

Die Seminare sind immer auf 2 Tage (a‘ 8 Std.) ausgelegt. Sollten wir für das jeweilige Seminar nur eine Buchung haben komprimieren wir das Seminar im Rahmen unserer Durchführungsgarantie auf einen Tag.

Ziel:

Mitarbeitergespräch ist ein Zweckgespräch, das mit einer ganz bestimmten Absicht geführt wird. Das zeigen auch die verschiedenen Gesprächsanlässe. Vorgesetzter und Mitarbeiter verfolgen im Mitarbeitergespräch ganz bestimmte Ziele, die sie erreichen wollen. Je mehr Klarheit über das verfolgte Ziel besteht, umso besser kann die Gesprächsführung darauf ausgerichtet werden und umso leichter kann überprüft werden, ob das Ziel auch erreicht wurde. Am Ende des Gesprächs sollte jeder Teilnehmer das Gefühl haben, etwas erreicht zu haben.

 

Außerdem muss das Gesprächsziel realistisch sein, d. h. im Mitarbeitergespräch müssen rechtlich mögliche und persönlich zumutbare Ziele vertreten werden. Um über die notwendige Flexibilität zu verfügen, ist in manchen Gesprächen zwischen einem wünschenswerten Maximalziel und dem mindestens zu erreichenden Minimalziel zu unterscheiden.

 

Für den Fall, dass die ursprüngliche Zielrichtung aufgrund neuer, sich erst im Gespräch ergebender Tatbestand dennoch nicht verfolgt werden kann, können zusätzlich Alternativziele überlegt werden. Durch die Formulierung von Minimal- oder Alternativzielen besteht auch die Möglichkeit, dem Mitarbeiter auf jeden Fall eine Zusage machen zu können, so dass er nicht ohne jeden Erfolg aus dem Gespräch geht.

 

Inhalte:

 

1. Mitarbeitergespräche führen ist Führungsaufgabe

 

2. Mitarbeiterbeurteilung und Zielvereinbarung

 

3. Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten

 

  • Mitarbeitergespräch: Checkliste für oranisatorische Vorbereitung

 

4. Welche Ziele sollen mit dem Mitarbeitergespräch erreicht werden?

 

  • Mitarbeitergespräch: Checkliste für inhaltliche Vorbereitung
  • Mitarbeitergespräch: Checkliste für die Vorbereitung auf den Gesprächspartner

 

5. Die 12 wichtigsten Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehler

 

  • Halo-Effekt / Heiligenschein-Effekt
  • Primär-Effekt
  • Rezenz-Effekt/ Nikolaus-Effekt
  • Kleber-Effekt
  • Hierarchie-Effekt
  • Milde-/Strenge-Effekt
  • Pygmalion-Effekt
  • Projektion
  • Stereotype
  • Benjamin-Effekt
  • Angst
  • Aufmerksamkeitsfehler / Selektive Wahrnehmung

 

6. Wie Sie Trennungsgespräche professionell vorbereiten

 

7. Wie Sie das Gespräch in schwierigen Situationen steuern

 

  • Einstiegsphase des Trennungsgesprächs
  • Kernphase im Trennungsgespräch
  • Abschlussphase im Trennungsgespräch

 

8. Wie Sie Trennungsgespräche professionell vorbereiten

 

8. Mitarbeitern Ziele setzen – aber richtig

  • Wie Führungskräfte dem Team Ziele richtig vermitteln
  • Wie geht es nach der Vereinbarung der Ziele weiter?
  • Arbeitsrecht: Können Arbeitgeber Zielvereinbarungen einseitig widerrufen?
  • Was wie sieht es mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt aus?
  • Sind Zielvereinbarungen mitbestimmungspflichtig?
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